Fehler mit System
Wer im Performance Marketing mit fremden Marken wirbt, dem weht ein raues Lüftchen entgegen. Und es geht dabei längst nicht nur um Unister.
Seit Monaten tuschelte der Vertrieb über Recht und Sinnhaftigkeit solcher Aktionen, L´Tur-Chef Markus Orth ließ den Worten Taten folgen. Wie auf fvw.de berichtet, will er Unister per Unterlassungserklärung dazu verpflichten, keine Web-Adressen mit der Marke des Restplatzspezialisten zu generieren. Zwar ist das Papier dem Vernehmen nach noch nicht unterschrieben, doch dafür hat der Portal-Betreiber in der Sache reagiert. Wer in Google nach L´Tur sucht stößt in den redaktionellen Suchergebnissen nun nicht mehr auf Seiten von Ab-In-den-Urlaub.de. Es gibt keine URL-Adressen von Unister mit dem Zusatz "L´Tur" mehr.
Aus der Welt ist das Thema Markenschutz im Performance Marketing damit nicht. Im Gegenteil. Viele touristische Unternehmen sind durch den Bericht auf fvw.de auf das Thema aufmerksam geworden und durchleuchten die Ergebnisseiten von Google nun ebenfalls auf potenzielle Markenschutzverletzungen. Dabei stoßen sie auf Dinge, die möglicherweise legal aber doch bemerkenswert sind. So hat Unister etwa für den Suchbegriff "Streik" spezielle Unterseiten angelegt, die exakt diesen Namen beinhalten. Gewünschter Effekt: Potenzielle Fluggäste, die auf Google.de die Suchbegriffe "Streik Kabinenpersonal" eingeben, erhalten bereits an dritter Stelle der Google-Suchbegriffe einen Link auf Ab-In-den-Urlaub.de. Wer draufklickt, landet ironischerweise auf einer Fehlermeldung, die nach kurzer Zeit auf die Startseite des Online-Reisebüros weitergeführt wird.
Der Fehler könnte System haben, und er ist möglicherweise nicht einmal illegal. Doch genau solche Fragen dürftem die Juristen in Zukunft beschäftigen. Und noch etwas wird deutlich. Es ist längst nicht nur Unister, die im Online-Marketing fremde Marken nutzen. Wer heute um 16.38 Uhr nach "Mallorca Ab-In-den-Urlaub.de" suchte, bekam auch Werbung von Thomas Cook, Expedia, Holidaycheck, Spartours, Glauch-Reisen und Logitravel angezeigt. Das zeigt, dass Unister bei der Nutzung der eigenen Marke durch die Konkurrenz zumindest ebenso tolerant ist wie man es offenbar selbst von den Mitbewerbern erwartet. Und es deutet darauf hin, dass die Konkurrenz diese Toleranz durchaus zu schätzen weiß.
Google erlaubt in Deutschland bislang in seinem Adsense-Programm offiziell keine Werbung mit fremden Marken als Suchbegriff, ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof dafür aber bekanntlich nicht haftbar zu machen, sollten sich die Werbekunden nicht an dieses Verbot halten. Und wie das Beispiel zeigt, hat Google zurzeit auch kein übermäßiges Interesse daran, entsprechende Suchkombinationen zu unterbinden. Schließlich treibt genau das die Adsense-Preise in die Höhe. Wem das stört, hat genau zwei Möglichkeiten: Entweder den Schutz der eigenen Marke rigide zu überwachen und juristisch abzusichern oder die Konkurrenz zu mehr Selbstdisziplin im Online-Marketing anzuhalten. Es ist davon auszugehen, dass im Markt gerade beide Wege intensiv geprüft werden.



hier geht es faktisch arg durcheinander, es ist wohl zunächst Adwords gemeint statt Adsense. Weiterhin wäre es lehrreicher ein bisschen tiefer einzusteigen in die Materie, um was Sinnvolles sagen zu können: Wenn man ein Keyword in "phrase" einbucht, so bedeutet dies, dass eine Kombi von einer Destination mit generischen Begriffen wie "Urlaub" (also u.Um auch der genannten Domain) nicht automatisch ausgeschlossen ist. Hier ist aber nicht zwingend Absicht zu unterstellen, speziell gegen die genannte Domain zu agieren.
Der bewusste Einbau von fremden Marken (die man gar nicht vertreibt) in eigene Webseiten ist dagegen eine ganz andere Liga, ebenso wie die direkte Einbuchung einer Fremdmarke ohne Bezug zum eigenen Geschäft.
Das andere Brands bei dem Bsp-Begriff "Mallorca ab in den urlaub" erscheinen ist doch logisch, dort wurde phrase oder advanced broad das Wort Mallorca gebucht. Das hat nichts mit Markenverletzung, Missbrauch oder Toleranz zu tun.
Die Nutzung anderer Marken in SEM oder SEO hingegen ist einer Verletzung der Rechte. Darin sind die Unisters ganz weit vorne, und google macht gerne beide Augen zu weil die Leipziger nicht unrelevante Geldbeträge monatlich an die Suchmaschine überweist.
Das heisst aber im Umkehrschluss auch, dass sofern es "für einen Durchschnittsinternetnutzer" leicht zu erkennen ist, wer die beworbene Dienstleistung anbietet, auch mit fremden Marken geworben werden darf, eine Werbung mit "Adwords" somit keine Markenverletzung darstellt - oder habe ich das falsch verstanden?
Es handelt sich um mehrere Millionen von Begriffen. Man könnte doch auf die Idee kommen, dass die Daten von Google kommen.
Zum Teil kann man es sicher verstehen, dass Leistungsträger dies unterbinden möchten, laufen Sie doch Gefahr, dass Sie selbst nicht an erster Stelle in den Ergebnisslisten der organischen Suche erscheinen.
Es ist doch aber auch so, dass jedes erscheinen der Marke auch zur Bildung eben dieser beiträgt. Und ist es nicht auch für einen LT gut, wenn der klassiche Vermittler eine spezielle Seite NUR mit den Angeboten des Leitungsträger anbietet?
Und ist es dann nicht auch "rechtens" wenn die URL dann auf den Namen des LT lautet?
Sicher ist es bei Gattungsbegriffen nachvollziehbar bzw. egal (example.com/Türkei). Aber für einen Vermittler/Agenten sollte es generell erlaubt sein die Marke seines Handelsherren nutzen zu dürfen (example.com/Öger-buchen) Natürlich immer unter der Vorraussetzung, dass dort nicht TC angeboten wird.
Generell versuchen die LT dies aber zu unterbinden. Nun frage ich mich, warum dürfen denn RSB´s ein riesen Schild über die Tür kleben mit dem Namen eines LT.
Einer Vermittlerseite soll aber die Nutzung des Namen (Marke) verboten werden.
Man sollte hier mit gleichen Maßstäben messen, denn das Internet ist schon lange in der "normalen" Geschäftswelt angekommen.
äh, weil man die schriftliche Erlaubnis hat....(?)