Scrapst Du noch oder connectest Du schon?
Der Rechtsstreit zwischen Ryanair und Cheaptickets ist kaum mehr nachvollziehbar - in jeder Hinsicht. Versuchen wir es trotzdem.
Davon abgesehen ist bekanntlich auch bei Ryanair die Phase des rasanten Wachstums vorbei. Die Iren tolerieren es seit langer Zeit, dass die im Corporate Travel etablierten Systeme auf Ryanair.com zurückgreifen. Einige Insider behaupten sogar, Ryanair baue diesen Kanal bewusst aus (was ich vorsorglich schon mal als externe Behauptung mit Informantenschutz belege. Man will ja nicht vor Gericht landen).
Im Geschäftsreisevertrieb spielt es auch keine Rolle, dass die Agenten die Flüge der Iren häufig sehr wohl mit einem Serviceaufschlag belegen und keinesfalls zum Originalpreis verkaufen. Guter Service hat halt seinen Preis. So kommt es also, dass Ryanair in vielen Buchungs- und Metasuchsystemen gut gelistet ist und treuen Partnern sogar direkte Schnittstellen zur eigenen Tarifdatenbank anbietet. Touristisch orientierten Mittlern wie Cheapflights oder auch virtuellen Veranstaltern wie Vtours, die Ryanair-Tickets mit Zuschlägen belegen oder diese in Reisepakete einbauen, trifft hingegen der Bannstrahl. Das ist durchaus legitim – oder eben auch nicht, wie jetzt die Hamburger Richter entschieden haben. Ich freue mich schon mal auf die drohende Revision des Hauptverfahrens und die anschließenden Jubelmeldungen beider Parteien. Eines ist jetzt schon klar: Ganz ohne Fremdvertrieb kommt selbst eine Ryanair längst nicht mehr aus. Im Geschäftsreisevertrieb ist das gelebte Erfahrung. Und insgeheim mag es CEO Michael O´Leary vielleicht gar nicht so stören, dass ein paar tapfere virtuelle Veranstalter nach wie vor auf Ryanair setzen.